Zusammenfassung des Urteils OG 1995 36: Obergericht
Die Cour de Cassation pénale hat über die Berufungen des MINISTERE PUBLIC und von A.G.________ gegen das Urteil des Strafgerichts des Bezirks La Broye und Nord vaudois vom 12. März 2010 in einem Fall gegen K.________ verhandelt. Das Gericht hat K.________ vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, die zivilrechtlichen Ansprüche von A.G.________ anerkannt und die Kosten dem Staat auferlegt. Der Unfall ereignete sich, als K.________ mit ihrem Auto auf eine Hauptstrasse abbog und von einem Motorradfahrer erfasst wurde, der zu schnell unterwegs war. Die Richter entschieden, dass der Unfall unvermeidlich war und wiesen die Berufungen ab. Der Betrag der Gerichtskosten beträgt CHF 0.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | OG 1995 36 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | Justizkommission |
| Datum: | 20.11.1995 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 131 Abs. 3 ZPO. Umfang der Rückwirkung der unentgeltlichen Rechtspflege. Einbezug der Kosten für die Erarbeitung einer gleichzeitig mit dem Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege eingereichten Rechtsschrift (Praxisänderung). |
| Schlagwörter : | Gesuch; Gesuchseinreichung; Rechtspflege; Rückwirkung; Gemäss; Zeitpunkt; Bemühungen; Anwalts; Ernennung; Rechtsbeistand; Staat; Prozesshandlungen; Studer/Rüegg/Eiholzer; Luzerner; Zivilprozess; Klage; Erteilung; Verrichtung; Zusammenhang; Abklärung; Prozesschancen |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | 120 Ia 14; 120 Ia 17; |
| Kommentar: | - |
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